Die Bürgerinitiative veröffentlichte im November 1990 das „Niederbergische ABC“.
Nachdem die vorgelegte Planung im Oktober 1990 beim Oberverwaltungsgericht Münster juristisch und die Fortführung nach Osten (als „Dü-Bo-Do“) politisch gescheitert war, stellte dieses Konzept eine realistische Strategie für die Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur ohne A44 dar.
34 Jahre später ist erst der östliche Abschnitt von Velbert bis Heiligenhaus in Betrieb genommen. Damit ist genau das realisiert, was das OVG Münster untersagt hatte („fehlerhafte Abschnittsbildung“): Es sei nicht möglich, den Teil Velbert – Heiligenhaus zu verwirklichen, ohne die Probleme im anschließenden Teilstück Heiligenhaus – Ratingen gelöst zu haben. Beide Abschnitte gehörten zusammen. Der östliche Teil allein habe keinen eigenen Verkehrswert.
Ende 2024 ist die juristische Auseinandersetzung um die A44 in Niederberg beendet, ohne dass die Probleme (z.B. der Entwässerung im Westabschnitt) gelöst wären. Hätte sich die Politik in den 90ern ernsthaft mit dem Niederbergischen ABC befasst, hätten wir heute für u.a. Homberg bessere Verkehrsverhältnisse.
